Feldprobebedingungen

Feldprobenaufträge werden wie Festaufträge geliefert und berechnet.

Lieferungen zu Feldprobebedingungen gelten als vereinbart, wenn die Lieferung vom Werk zu Feldprobebedingungen bestätigt wird.

Die Feldprobe ist innerhalb von 5 Werktagen durchzuführen. Die Lieferfirma ist berechtigt, die Feldprobe durch einen Beauftragten durchführen oder überwachen zu lassen.

Leistet die Maschine die unter normalen Witterungs- und Einsatzverhältnissen zu erwartenden Arbeiten und Ergebnisse, ist die Feldprobe bestanden.

Die Feldprobe gilt als nicht bestanden, wenn der Beauftragte des Lieferers feststellt, dass mit der Maschine die zugesicherte Arbeit nicht erreicht werden kann.

Die Rücksendung ist unverzüglich und in gereinigtem Zustand, nach Vereinbarung mit dem Lieferer zulasten des Empfängers an das Lieferwerk oder an die vom Lieferwerk angegebene Adresse vorzunehmen.

Kersten Arealmaschinen GmbH